Der Hersteller des Produkts steht für die Einhaltung der Garantie- und Gewährleistungsansprüche ein. Da die Abläufe pro Hersteller weitgehends unterschiedlich sind, finden Sie nachfolgend ein Verzeichnis mit den jeweiligen Bestimmungen und Anlaufstellen. Es gilt zu unterscheiden zwischen:
- Dead-On-Arrival (DOA)
Defekt bei Ankunft/Anlieferung des Produkts.
- Defect within warranty period
Defekt innerhalb der Garantiezeit. Reparaturen ausserhalb der Garantiezeit unterliegen einem Kostenvoranschlag.
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