• Garantie- und Reparaturbestimmungen

    Garantie- und Reparaturbestimmungen

    Die Herstellergarantie beginnt am Tag der Bereitstellung bzw. Lieferung durch MOORnetworks.
    Sofern nicht anders angegeben, gilt eine Garantiefrist von 1 Jahr.

Der Hersteller des Produkts steht für die Einhaltung der Garantie- und Gewährleistungsansprüche ein. Da die Abläufe pro Hersteller weitgehends unterschiedlich sind, finden Sie nachfolgend ein Verzeichnis mit den jeweiligen Bestimmungen und Anlaufstellen. Es gilt zu unterscheiden zwischen:

  • Dead-On-Arrival (DOA)
    Defekt bei Ankunft/Anlieferung des Produkts.
  • Defect within warranty period
    Defekt innerhalb der Garantiezeit. Reparaturen ausserhalb der Garantiezeit unterliegen einem Kostenvoranschlag.

Sie können auch die Suche in der Navigation verwenden um nach Hersteller zu suchen.

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